Kalkulation: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei mehr als einem Steuersatz im Beleg wird der Sinn für diese Ermittlungsart in dieser Variante interessant. | Bei mehr als einem Steuersatz im Beleg wird der Sinn für diese Ermittlungsart in dieser Variante interessant. | ||
+ | Diese Berechnungsart erlaubt die Positionsweise Darstellung von Brutto und Steuerbeträgen auf Belegen und in Auswertungen. | ||
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Hieraus ergeben sich folgende Beträge: | Hieraus ergeben sich folgende Beträge: | ||
− | * Nettopreis = 16,17 + 5,39 = | + | * Nettopreis = 16,17 + 5,39 + 66,71 = 88,27 € |
− | * Bruttopreis = ((16,17 + 5,39) * 1,19) = (gerundet( | + | * Bruttopreis = ((16,17 + 5,39) * 1,19 + 66,71*1,07) = (gerundet(25,6564) + gerundet(71,3797) ) = 97,04 bzw. 97,036 |
− | * Steuerbeträge = (16,17+5,39)*0,19 = 4,0964 ~ | + | * Steuerbeträge = (16,17+5,39)*0,19 + 66,71*0,07 = 4,0964 + 4,6697 ~ 8,80 bzw. 8,770 |
Als Ergebnis können bei dem Rundungsverhalten folgende Abweichungen entstehen: | Als Ergebnis können bei dem Rundungsverhalten folgende Abweichungen entstehen: | ||
* Zwei Stellen : | * Zwei Stellen : | ||
− | ** 21,56 * 1,19 = 25,66 € (bei Vergleichsrechnung) | + | ** 21,56 * 1,19 + 66,71 * 1,07 = 25,66 + 71,38 € (bei Vergleichsrechnung) |
− | ** 21,56 * 1,19 = 25,66 € | + | ** 21,56 * 1,19 + 66,71 * 1,07 = 25,66 + 71,38 € |
* Drei Stellen : | * Drei Stellen : | ||
− | ** 21,56 * 1,19 = 25,656 € ( bei Vergleichsrechnung) | + | ** 21,56 * 1,19 + 66,71 * 1,07 = 25,656 + 71,380 = 97,036 € ( bei Vergleichsrechnung) |
− | ** 21,56 * 1,19 = 25,656 € | + | ** 21,56 * 1,19 + 66,71 * 1,07 = 25,656 + 71,380 = 97,036 € |
− | + | Diese Berechnungsart erlaubt es aber NICHT, auf Belegen oder in Auswertungen die Einzelwerte für z.B. Brutto und Steuer genau zu ermitteln, da die Berechnung erst am Ende (nach der Summierung) erfolgt. |
Version vom 15. Januar 2019, 11:25 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Der Begriff Kalkulation kann verschieden interpretiert werden. In diesem Artikel wird die Ermittlung der Vertriebspreise für Vertriebsbelege und die Möglichkeiten der Berechnung von Brutto und Steuerpreisen je Vertriebsbeleg behandelt.
Voraussetzung für die Betrachtung sind die Grundlagen von Kundenstamm, Artikelstamm, Stücklisten, Preisinformationen sowie kaufmännische Hintergründe. Hinweis: Artikel und Material wird hierin als Synonym verwendet.
Preis eines Artikels / Materials
Um den relevanten Preis für einen Artikel zum konkreten Zeitpunkt und für einen konkreten Vertriebsbeleg zu ermitteln sind verschiedene Daten relevant.
An einem Artikel können verschiedene Arten von Preisen hinterlegt werden:
- Werkspreis
- Einkaufspreise
- Vertriebspreise
Werkspreis
Der Werkspreis wird in den Werksdaten eines Artikel gespeichert und dient vorrangig der internen Bewertung von Artikeln (z.B. im Lager). Der Werkspreis kann entweder als fixer Herstellpreis oder als gleitender Preis hinterlegt werden.
Einkaufspreise
Einkaufspreise sind die lieferantenbezogenen Einkaufs-Staffelpreise, die einem Artikel zugewiesen werden können. Hierbei können beliebige viele Zuordnungen von Lieferanten-Einkaufsdaten zum Material hinterlegt werden. Die Einkaufspreise können in verschiedenen Einkaufsorganisationen unterschiedlich sein. Pro Lieferant können auch Lieferantenmaterialnummer, Verfügbarkeiten, uvm. zugeordnet werden. Preise sind hierbei als zeitabhängige Staffelpreise hinterlegbar, sodass verschiedene Mengen zu einem bestimmten Stichtag mit jeweiligen Preisen hinterlegt werden können.
Vertriebspreise
Ebenso wie die Einkaufspreise können auf der Vertriebsseite unterschiedliche Preise hinterlegt werden. Hierbei ist zu beachten dass neben sogenannten Vertriebsorganisationen auch Vertriebskanäle hinterlegt werden können. Dadurch wird es möglich, zeit- und mengenbezogen Preise für unterschiedliche Vertriebskanäle (z.B. Direktvertrieb, Onlinevertrieb, Service, ...) festzulegen. siehe Vertriebspreise
Kundenstaffelpreise
Auf Basis des Vertriebskanals können zusätzlich noch kundenspezifische Staffelpreise hinterlegt werden.
Dynamische Zuschläge und Rabatte
Sobald die fixen Preise (siehe oben) gepflegt sind, können komplexe Berechnungsregeln auf diese Preise angewandt werden. Hierzu dient im Materialstamm der Menüpunkt Extras/Preiszuschläge. Mit Hilfe dieser Funktion können u.a. folgende fachliche Anforderungen abgedeckt werden:
- Festlegen eines Rabattes / Zuschlages für einen bestimmten Kunden oder Kundengruppe
- Zuschläge / Rabatte für Warengruppen, Materialklassen
- Projektbezogene Preise
- Zuschläge / Rabatte für bestimmte Lieferantenartikel
Mit Hilfe einer einzigen (komplexen) Tabelle können dadurch problemlos sämtliche Preisermittlungen zentral gesteuert werden, ohne hierfür jeden Artikel einzeln zu bearbeiten.
Die Zuschläge und Rabatte werden hierbei immer während der Kalkulation eines Vertriebsbeleges ausgewertet.
Standardrabatte von Kunden
Im Kundenstamm können Standardrabatte hinterlegt werden.
Berechnung von Brutto und Steuerbeträgen
In der Praxis zeigt sich, dass die Berechnung von Brutto und Steuerbeträgen in jeder Branche ein wenig anders gelebt wird. Hierbei gelten verschiedene Berechnungsmethoden, die mit dem jeweiligen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abzustimmen sind. Ebenso sind die Anzahl der zu verwendenden Nachkommastellen in Belegen keine triviale Entscheidung. Bei der Betrachtung sollte auch zwischen Endkunden im B2C oder B2B unterschieden werden.
Beispiel
In folgendem Beispiel sollen Schrauben verkauft werden und die Belege einmal mit 2 und einmal mit 3 Nachkommastellen ausgewiesen werden.
Stammdaten: Materialnummer: Schraube Einzelpreis Netto : 0,49 € Steuersatz : 19%
Materialnummer: Flasche Wein Einzelpreis Netto : 9,53 € Steuersatz : 7%
Position | Artikel | Menge | Einzelpreis netto | Gesamtpreis netto
10 | Schraube | 33 | 0,49 | 16,17
20 | Schraube | 11 | 0,49 | 5,39
30 | Flasche Wein | 7 | 9,53 | 66,71
Variante 1
In Variante 1 wird wie folgt gerechnet:
- Nettopreis = Summe der Nettogesamtpreise
- Bruttopreis = Summe von (gerundete (Gesamtpreisnetto pro Position * Steuersatz))
- Steuerbeträge = Summe von (Steuerbetrag pro Steuersatz) = 1 Eintrag für 19%, 1 Eintrag für 7%, ...
Hieraus ergeben sich folgende Beträge:
- Nettopreis = 16,17 + 5,39 + 66,71 = 88,27 €
- Bruttopreis = (16,17 * 1,19 + 5,39 * 1,19 + 66,71 * 1,07) = (gerundet(19,2423) + gerundet(6,4141) + gerundet(71,3797) = 97,0361 ~ 97,04 bzw. 97,036
- Steuerbeträge 7% = (66,71)*0,07 = 4,6697 ~ 4,67 bzw. 4,670
- Steuerbeträge 19% = (16,17+5,39)*0,19 = 4,0964 ~ 4,10 bzw. 4,096
Als Ergebnis können bei dem Rundungsverhalten folgende Abweichungen entstehen:
- Zwei Stellen :
- 21,56 * 1,19 + 66,71*1,07 = 25,66 + 71,38€ = 97,04 (bei Vergleichsrechnung)
- 19,24 + 6,41 + 71,38 = 97,03 €
- Drei Stellen :
- 21,56 * 1,19 + 66,71*1,07 = 25,656 + 71,38 € = 97,036 ( bei Vergleichsrechnung)
- 19,242 + 6,414 + 71,38 = 97,036 €
Bei mehr als einem Steuersatz im Beleg wird der Sinn für diese Ermittlungsart in dieser Variante interessant. Diese Berechnungsart erlaubt die Positionsweise Darstellung von Brutto und Steuerbeträgen auf Belegen und in Auswertungen.
Variante 2
In Variante 2 wird wie folgt gerechnet:
- Nettopreis = Summe der Nettogesamtpreise
- Bruttopreis = Summe von (gerundete (gerundeter( Gesamtpreisnetto pro Steuersatz) * Steuersatz))
- Steuerbeträge = Summe von (Steuerbetrag pro Steuersatz) = 1 Eintrag für 19%, 1 Eintrag für 7%, ...
Hieraus ergeben sich folgende Beträge:
- Nettopreis = 16,17 + 5,39 + 66,71 = 88,27 €
- Bruttopreis = ((16,17 + 5,39) * 1,19 + 66,71*1,07) = (gerundet(25,6564) + gerundet(71,3797) ) = 97,04 bzw. 97,036
- Steuerbeträge = (16,17+5,39)*0,19 + 66,71*0,07 = 4,0964 + 4,6697 ~ 8,80 bzw. 8,770
Als Ergebnis können bei dem Rundungsverhalten folgende Abweichungen entstehen:
- Zwei Stellen :
- 21,56 * 1,19 + 66,71 * 1,07 = 25,66 + 71,38 € (bei Vergleichsrechnung)
- 21,56 * 1,19 + 66,71 * 1,07 = 25,66 + 71,38 €
- Drei Stellen :
- 21,56 * 1,19 + 66,71 * 1,07 = 25,656 + 71,380 = 97,036 € ( bei Vergleichsrechnung)
- 21,56 * 1,19 + 66,71 * 1,07 = 25,656 + 71,380 = 97,036 €
Diese Berechnungsart erlaubt es aber NICHT, auf Belegen oder in Auswertungen die Einzelwerte für z.B. Brutto und Steuer genau zu ermitteln, da die Berechnung erst am Ende (nach der Summierung) erfolgt.