Betriebsstätten

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Betriebsstätten dienen der Zuordnung eines Mitarbeiters zu einem zeitlich befristeten Aufenthaltsort, welcher als Einsatzort gemäß der Gewerbesteuerermittlung herangezogen wird.


Betriebsstätten können:

  • einem Mitarbeiter zeitlich fest als Vorschlag zugeordnet werden (Standardbetriebsstätte)
  • bei der Zeiterfassung dynamisch zugeordnet werden
  • über Auswertungen zu automatischen Reports für die Gewerbesteuerermittlung führen